Spendenmöglichkeiten

Wie die meisten Tierheime leben auch wir „von der Hand in den Mund“. Wir sind auf Spenden angewiesen, um den Betrieb unseres Tierheims aufrecht zu erhalten.  Daher bitten wir alle, die uns kennen, die möglicherweise unsere Arbeit schätzen und die dazu auch die Möglichkeit haben, uns zu unterstützen.

GeldspendenSachspendenMitarbeitPatenschaftenMitgliedschaftTestament

Geldspenden – Die Fantasie kennt keine Grenzen

Unsere Spendenkonten sind:

A) Sparkasse Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach
IBAN: DE35 7635 0000 0430 4489 93,
BIC: BYLADEM1ERH

B) VR Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach
IBAN: DE83 7606 9559 0003 5598 66, BIC: GENODEF1NEA

Hier sind einige Anregungen, welche Art von Geldspenden Sie leisten könnten:

  • Spenden nach eigenem Gutdünken
  • Geburtstagsgeschenke (statt Geschenken Geld für den Tierschutz)
  • Jubiläumsgeschenke (statt Geschenken Geld für den Tierschutz)
  • Hochzeitsgeschenke (statt Geschenken Geld für den Tierschutz)
  • Unerwartete Einnahmen (Weitergabe ganz oder teilweise an den Tierschutz)
  • Bei Beerdigungen (statt Blumen und Kränzen Spende an den Tierschutz)
  • Übernahme von Tierarztkosten für eine gewisse Zeit
  • Übernahme der Futterkosten für eine gewisse Zeit
  • Übernahme von Lohnkosten, um einem jungen Menschen einen Arbeitsplatz zu sichern

Geld ist leider das universelle Tauschmittel, mit dem wir Futter beschaffen, Tierarztrechnungen begleichen, Gas für die Heizanlage des Tierheimes kaufen und einiges andere mehr verwirklichen können.
Deshalb schrecken wir nicht davor zurück um Geldspenden zu bitten. Unsere Spendenkonten sind:
A) Sparkasse Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach, IBAN: DE35 7635 0000 0430 4489 93, BIC: BYLADEM1ERH
B) VR Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach, IBAN: DE83 7606 9559 0003 5598 66, BIC: GENODEF1NEA

[LINK zur ONLINE-SPENDE]

Sie erhalten von uns über Ihre Spende eine Spendenbescheinigung, deren Wert Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung / Lohnsteuererklärung als einkommensmindernd gelten machen können. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür zwingend Ihre Anschrift benötigen!

Leisten Sie Sachspenden!

Sachspenden können gleich wertvoll sein, wie Geldspenden.

Tierheime haben einen typischen Bedarf an Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören Katzenfutter, Hundefutter, Futter für die verschiedenen Kleintierarten, Putz- und Reinigungsmittel, Flächen- und Händedesinfektionsmittel, Waschmittel etc. Im Regelfall müssen wir diese Materialien kaufen. Wenn nun jemand solcherlei Verbrauchsmaterialien spendet, so können wir sie im Tierheim genauso verwenden, wie gekaufte Materialien. Und die Tierheimkasse wird geschont.

Sachspenden sind bei uns also genau so willkommen, wie Geldspenden.

Woran wir mit Sicherheit immer Mangel haben, ist hochwertiges Nassfutter (z. B. Animonda Carny) für Katzen.

Hier finden Sie unsere Amazon-Wunschliste: Amazon Wunschzettel

Auch hier gilt, dass wir gerne entsprechend den Vorschriften des Finanzamtes Spendenbescheinigungen ausstellen.

Ehrenamtliche Mitarbeit – Arbeiten Sie aktiv bei uns mit!

Nach wie vor brauchen wir dringend ernsthafte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für unsere Aufgabe, die als Voraussetzung eine Kombination von Tierliebe und Bereitschaft zu schwerer Arbeit mitbringen müssen.

Die Arbeit in unserem Verein setzt sich grob dargestellt wie folgt zusammen:

  • Tierpflege
  • Raumpflege
  • Pflege der Außenanlagen
  • Tierarzt-Fahrten
  • Entsorgungsfahrten und das Abholen von Spenden z. B. in Supermärkten

Da nahezu alle Arbeiten im Tierheim zu erledigen sind, ist eine wichtige Voraussetzung, daß Sie über einen PKW verfügen.

Ebenso wichtig ist Zuverlässigkeit. Insbesondere bei der Tierpflege kommt es darauf an, die Tiere regelmäßig zur gleichen Zeit zu füttern oder aber Medikamente zu verabreichen.

Patenschaften – für schwer vermittelbare Tiere

S-Katze_auf_Uhr2Sie übernehmen für ein ausgesuchtes Tier die Futterkosten und die Tierarztkosten, entweder pauschal oder nach Aufwand.

Unser Tierheim hat auch eine Lebenshof-Funktion. Wir nehmen unvermittelbare, alte und schwerkranke Tiere bei uns auf und versuchen, ihnen ein artgerechtes, ruhiges und angenehmes Leben bis an ihr natürliches Lebensende zu ermöglichen.

Dauergäste, gerade die älteren und kranken Tiere, brauchen Futter, tierärztliche Betreuung und Pflege und kosten damit Geld, Geld an dem es bei einem kleinen Verein wie dem unseren immer mangelt. Andererseits gibt es Menschen, die aus echter Tierliebe heraus oder weil es eventuell trotz tiefer Zuneigung zu Tieren nicht möglich ist, selbst Tiere zu halten, gerne in konkreter und nachvollziehbarer Form etwas für Tiere tun möchten.

Da bietet sich der Weg der Patenschaft für einen unserer Schützlinge an. [Link zu aktuellen Patenschaftstiere]

Sie unterschreiben einen Patenschaftsvertrag für ein ganz bestimmtes Tier, welches Sie sich aussuchen und welches Sie zu den Besuchszeiten auch gern besuchen können. Sie übernehmen für dieses Tier die Futterkosten und die Tierarztkosten, entweder pauschal oder nach Aufwand.

Hier finden Sie den zugehörigen Patenschaftsvertrag. [Download als PDF-Dokument]

Bitte senden oder faxen sie den ausgefüllten Antrag an folgende Adresse:
Tierschutzverein Höchstadt / Aisch, Oberndorf 11, 96178 Pommersfelden, Fax -Nr.: 09548 / 6182

Sie erhalten von uns über Ihre Spende eine Spendenbescheinigung, deren Wert Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung / Lohnsteuererklärung als einkommensmindernd gelten machen können.

Mitgliedschaft – Werden Sie Mitglied unseres Vereins

Mitgliederversammlung_2015Ob passiv oder aktiv, Sie helfen uns durch Ihren Mitgliedsbeitrag – und – sollten Sie von unserer Arbeit überzeugt sein – indem Sie gut über uns reden und unser Image in der Bevölkerung positiv unterstützen.

Bitte senden oder faxen sie den ausgefüllten Antrag [Download des Mitgliedsantrag als PDF-Dokument]
an folgende Adresse:
Tierschutzverein Höchstadt / Aisch
Oberndorf 11
96178 Pommersfelden
Fax -Nr.: 09548 / 6182

Sie erhalten von uns über Ihre Spende eine Spendenbescheinigung, deren Wert Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung / Lohnsteuererklärung als einkommensmindernd gelten machen können.

Testament – Erbschaft – Testamentarische Verfügungen

Je nach Lebenssituation ist es denkbar, dass jemand seinen Nachlass für einen guten und sinnvollen Zweck einsetzen möchte. Für Tierfreunde kämen hier durchaus auch Tierschutzvereine infrage.
Hier besteht die Möglichkeit, entweder den gesamten Nachlass einem Tierschutzverein zu vererben oder aber ihm einen Teil des Nachlasses zu vermachen.
Wir bitten also zu überlegen, ob Sie eine der beiden Möglichkeiten im Rahmen Ihrer testamentarischen Verfügungen verwirklichen könnten.

Bei der Abfassung eines Testaments kann sinnvollerweise die Hilfe eines Notars in Anspruch genommen werden, auf jeden Fall aber sollte das Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden.
Wir bitten aber auch darum, bevor Sie so eine Entscheidung treffen, sich zuvor persönlich einen Eindruck über uns, unsere Schützlinge und unsere Tierschutzarbeit zu verschaffen, am besten durch einen Besuch in unserem Tierheim. Sie sollen die Gewissheit haben, dass Ihr Nachlass in guten Händen ist und voll und ganz den Tieren zugutekommt.

Wir fassen die beiden Möglichkeiten testamentarischer Verfügungen, bezogen auf unseren Verein, kurz zusammen:

  • Einsetzen des Tierschutzvereins Höchstadt als Erben
  • Berücksichtigung des Tierschutzvereins Höchstadt mit einem Teil der gesamten Erbmasse (Vermächtnis)

Wir bitten um Ihr Vertrauen.

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