Findet statt! Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17.01.2024

Update am 17.01.2024, 10:00 Uhr: Aufgrund der Wetterlage erreichen uns Anfragen, ob die Versammlung wie geplant stattfindet.

Da wir erst um 20 Uhr beginnen und ab dem späteren Nachmittag derzeit kein Niederschlag mehr gemeldet ist, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass sich die Lage bis dahin entspannt hat. 


Fahr dennoch bitte vorsichtig! 


Sollte sich daran wider erwarten etwas änder, geben wir nochmals Bescheid. 


Liebe Grüße, euer Vorstand


Liebe Vereinsmitglieder,

wie bereits angekündigt, halten wir in Übereinstimmung mit §17 unserer Vereinssatzung am

Mittwoch, den 17.01.2024, um 20:00 Uhr

im Restaurant „Aischblick“ 

Große Bauerngasse 88a

in 91315 Höchstadt a. d. Aisch 

eine außerordentliche Mitgliederversammlung ab, zu der alle Mitglieder unseres Vereins herzlich eingeladen sind.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Feststellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit
  3. Informationen zum aktuellen Status und nächste Schritte
  4. Satzungsänderungen §11, §14, §19 (Erläuterungen siehe unten)
  5. Sonstiges
  • Änderungen zur Tagesordnung bitten bis zum 10.01.2024 schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) einzureichen

Erläuterung Satzungsänderungen:

Aktuelle Satzung: Geplante Änderung:
§11 Der Beirat
(…) Vor dem Abschluss von Rechtsgeschäften, die über den laufenden Geschäftsbetrieb hinaus den Verein mit einem Geschäftswert von mehr als 1.500– Euro belasten, ist seine Zustimmung einzuholen. (…)
 Löschung des Satzes, ansonsten keine Änderungen an §11
§ 14 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.  Das Einladungsschreiben wird mit der alljährlichen Weihnachtspost versandt. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Vierzehn Tage vor dem festgelegten Versammlungstermin wird die Einladung auf der Webseite und auf Social Media Seiten des Vereins nochmals publiziert und gegebenenfalls aktualisiert. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
§ 14 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform (schriftlich, per Briefpost oder per E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung einberufen.  Das Einladungsschreiben wird als Anlage oder E-Mail-Anhang zur alljährlichen Weihnachtspost versandt. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte, vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene, Adresse bzw. E-Mail-Adresse gerichtet ist. Vierzehn Tage vor dem festgelegten Versammlungstermin wird die Einladung auf der Webseite und auf Social Media Seiten des Vereins nochmals publiziert und gegebenenfalls aktualisiert. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
§ 19 Übergangsvorschriften
Die Satzung tritt mit Ausnahme von § 9 Satz 1 und § 11 Satz 2 mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die vorgenannten Satzungsvorschriften werden erst nach Ablauf der Amtszeit des derzeit gewählten Vorstands bzw. einer vorzeitig erforderlichen Neuwahl wirksam.

 

§ 19 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom………… mit der hierfür erforderlichen Mehrheit beschlossen. Termin der Eintragung: ………

Spenden & Helfen