Ein Ziel haben wir – der nächste notwendige Schritt sind die entsprechenden Genehmigungen. Dieser „Blog-Beitrag“ wird regelmäßig aktualisiert, sobald es Informationen oder Neuigkeiten gibt. Die Einträge erfolgen chronologisch (alt unten, neu oben) Bleibt dran! |
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Antrag auf Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz.
Die Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz ist Standortgebunden – dementsprechend muss diese für einen neuen Standort auch neu beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Hierfür müssen u. a. ein Führungszeugnis ausgestellt und selbstverständlich die Sachkunde unserer Mitarbeiter nachgewiesen werden. Die Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz ist unabhängig vom Bauantrag.
05.10.2023
Wir haben das offizielle Aktenzeichen für unseren Bauantrag erhalten : o )
Mitteilung des Landratsamtes über das vergebene Aktenzeichen nach erfolgter Vorprüfung. Eine Korrektur war notwendig (betrifft die Abstandsübernahme an der Grundstücksgrenze) – diese wurde umgehend nachgereicht.
Die Bearbeitung und die Einbeziehung aller notwendigen Stellen dauert an – wir warten ab : )
20.09.2023
Bauantrag wurde von der Stadt ans Landratsamt übergeben.
14.09.2023
Termin Veterinäramt Höchstadt
Unabhängig vom generellen Genehmigungsverfahren hatten wir das Veterinäramt Höchstadt (für den Standort Oberndorf ist aktuell noch das Veterinäramt Bamberg zuständig) um einen Termin zum Vorgespräch gebeten, um auch dort unser Vorhaben und den aktuellen Planungsstatus vorzustellen. Der Termin verlief sehr positiv und wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit!
11.09.2023
Ortstermin & Bauausschuss-Sitzung Stadt Höchstadt a. d. Aisch
Der Bauausschuss hatte zum Ortstermin geladen, um sich das Vorhaben direkt am betroffenen Grundstück erklären zu lassen. Anschließend fand die Bauausschuss-Sitzung im Alten Kommunbrauhaus in Höchstadt statt.
24.08.2023
Abgabe Bauantrag „Umnutzung“ für das Anwesen Ailersbach 12 bei der Stadt Höchstadt a. d. Aisch
Kurz vor dem Altstadtfest in Höchstadt, konnte der Bauantrag für die Umnutzung des Anwesens Ailersbach 12 von „Wohnhaus, Scheune und Garagen in ein Tierheim, sowie Errichtung Freigehege und überdachter Sitzplatz“ fristgerecht bei der Stadt Höchstadt eingereicht werden.
Erste Instanz ist die Bauausschuss-Sitzung – danach erfolgt die Übergabe an das Landratsamt (Bauamt II)